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   LAg Hamm, 16.08.1976 - 3 TaBV 43/76   

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LAg Hamm, 16.08.1976 - 3 TaBV 43/76 (https://dejure.org/1976,1905)
LAg Hamm, Entscheidung vom 16.08.1976 - 3 TaBV 43/76 (https://dejure.org/1976,1905)
LAg Hamm, Entscheidung vom 16. August 1976 - 3 TaBV 43/76 (https://dejure.org/1976,1905)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestellung eines Vorsitzenden der Einigungsstelle; Vorschläge des Betriebsrates; Vorschläge des Arbeitgebers; Bindung des Arbeitsgerichts; Bestellung einer dritten Person; Unparteilichkeit; Überprüfbarkeit durch das Beschwerdegericht

Papierfundstellen

  • DB 1976, 2069
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LAG Düsseldorf, 25.08.2014 - 9 TaBV 39/14

    Überprüfung der arbeitsgerichtlichen Einsetzung des Vorsitzenden einer

    Insoweit wird zuweilen vertreten, dass das Landesarbeitsgericht eine eigene neue Ermessensentscheidung zu treffen habe (Germelmann, § 98 Rz. 40; LAG Hessen v. 06.04.1976 -5 TaBV 13/76, AuR 1977, 62; LAG Hamm v. 16.08.1976 - 3 TaBV 43/76, EzA § 76 BetrVG Nr. 7; Düwell/Lipke, § 98 Rz. 21; Grunsky/Waas/Benecke/Greiner, § 98 Rz. 15; Natterer/Gross, § 98 Rz. 23; wohl auch H/W/K/Bepler, § 98 Rz.12).
  • LAG Köln, 04.06.2018 - 9 TaBV 25/18

    Beachtlichkeit von Bedenken gegen die Besetzung des Vorsitzenden einer

    cc)              Dabei ist es in den Fällen, in denen die Vorschläge der Beteiligten von der Gegenseite jeweils nicht akzeptiert werden, regelmäßig sachgerecht, eine von den Beteiligten nicht in Betracht gezogene Person zu bestellen, wenn von beiden Seiten nachvollziehbare Einwände gegen die vorgeschlagenen Personen vorgebracht werden (vgl. Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 25. August 2014 - 9 TaBV 39/14 -, Rn. 39, juris; LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07. August 2008 - 14 TaBV 1212/08 -, Rn. 31, juris; Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Beschluss vom 16. August 1976 - 3 TaBV 43/76 -, Ls., juris; GMP/Schlewing ArbGG § 100 Rn. 24, beck-online; HWK/Treber, 8. Aufl. 2018, § 100 ArbGG, Rn. 7; Tschöpe, NZA 2004, 945, 946).
  • LAG Baden-Württemberg, 24.01.2005 - 15 TaBV 10/04

    Im Bestellungsverfahren nach § 98 ArbGG sind auch Vorfragen wie die

    Zum einen ist das Gericht bei der Bestellung bzw. der Bestimmung des Vorsitzenden nicht an Vorschläge der Betriebsparteien gebunden (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 16. August 1976 - 3 TaBV 43/76, EzA § 76 BetrVG 1972 Nr. 7; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 9 TaBV 3/02, NZA-RR 2002, 253; GK-BetrVG/Kreutz, a.a.O. § 76 Rz. 59).
  • LAG Hamm, 04.10.2010 - 13 TaBV 74/10

    Gerichtliche Bestimmung des Vorsitzenden der Einigungsstelle ohne Bindung an

    Dieser Ansicht folgt die erkennende Kammer nicht ( ebenso: LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2010 - 6 TaBV 901/10; LAG Schleswig-Holstein, 04.09.2002 - 4 TaBV 8/02; LAG Baden-Württemberg, 26.06.2002 - 9 TaBV 3/02; LAG Berlin, 12.09.2001 - 4 TaBV 1436/01; LAG Hamm, 16.08.1976 - 3 TaBV 43/76; Schwab/Weth/Walker, 2. Aufl., § 98 Rn. 51; Hennige, Das Verfahrensrecht der Einigungsstelle, S. 86 ff.).
  • LAG Berlin, 22.06.1998 - 9 TaBV 3/98

    Einigungsstelle: Prüfung der Zuständigkeit - offensichtliche Unzuständigkeit -

    Hinzu kommt, dass auch dann, wenn einer der Beteiligten die Einsetzung eines bestimmten Vorsitzenden erstrebt, das Gericht im Bestellungsverfahren an die Vorschläge der Beteiligten grundsätzlich nicht gebunden ist (so auch LAG Hamm vom 16.08.1976, DB 1976, 2069; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG , § 98 Rdn. 23 -- anderer Ansicht: Leinemann, in: GK- ArbGG (Stand Juli 1994), § 98 Rdn. 33), so dass bei der Vorbereitung der gerichtlichen Entscheidung nach § 76 Abs. 2 BetrVG noch keineswegs feststehen muß, ob die betreffende Person überhaupt als Beteiligte in Betracht käme.
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